ABMAHNUNG DER LB DETEKTIVE GMBH, ESSLINGEN, DURCH KANZLEI KURZ, PFITZER, WOLF & PARTNER WEGEN WERBUNG MIT „IM UMKREIS“

Die LB Detektive GmbH, Esslingen, lässt Mitbewerber derzeit durch die Kanzlei Kurz, Pfitzer, Wolf & Partner wegen Werbung mit den Worten „im Umkreis“ abmahnen.

Die LB Detektive GmbH, Esslingen, lässt Mitbewerber derzeit durch die Kanzlei Kurz, Pfitzer, Wolf & Partner wegen Werbung mit den Worten „im Umkreis“ abmahnen.

Uns liegt ein Schreiben der Kanzlei Kurz, Pfitzer, Wolf & Partner, Stuttgart, vor, in dem diese einen Mitbewerber namens der LB Detektive GmbH, Esslingen, wegen AdWords-Werbung mit den Worten „im Umkreis“ abmahnt.

Als Begründung wird ausgeführt, dass eine Werbung mit den Worten „im Umkreis“ nur dann zulässig sei, wenn diese ausschließlich im Umkreis von 30 Kilometern, gerechnet ab Geschäftssitz bzw. Niederlassung, geschaltet würde. Im vorliegenden Fall sei eine AdWords-Anzeige mit den Worten „im Umkreis“ aber auch in Städten abrufbar, die teilweise mehr als 100 Kilometern entfernt lägen.

Dem Schreiben sind eine vorgefertigte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe i.H.v. EUR 5.100,- sowie eine Kostennote auf Basis eines Gegenstandswerts i.H.v. EUR 50.000,- beigefügt.

Wir raten Betroffenen dringend an, bei Erhalt einer entsprechenden Abmahnung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei kann geklärt werden, ob tatsächlich ein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht und wie die Werbung gestaltet werden muss, um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden.