WARNUNG VOR SCHREIBEN DER DATENSCHUTZAUSKUNFT-ZENTRALE

Mehrere Mandanten haben in den letzten Tagen ein Schreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale erhalten. Auf den ersten Blick handelt es sich hierbei um ein Schreiben, mittels dessen Gewerbebetriebe datenschutzrechtlich erfasst werden sollen.

Mehrere Mandanten haben in den letzten Tagen ein Schreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale erhalten. Auf den ersten Blick handelt es sich hierbei um ein Schreiben, mittels dessen Gewerbebetriebe datenschutzrechtlich erfasst werden sollen.

In dem Schreiben heißt es auszugsweise

„Seit dem 25.05.2018 gilt in Deutschland die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Sie haben daher zwingend gewisse Grundanforderungen zu erfüllen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen und Aufsichtsmaßnahmen der Behörde zu vermeiden. Folgende Daten werden von Ihnen erhoben und gespeichert: Rechtsform, Betriebsname, Betriebsstätte, Telefon, Telefax, Branche, E-Mail, Internetseite.“

Beim Weiterlesen wird jedoch klar, dass es bei dem Schreiben nicht um ein Schreiben der Aufsichtsbehörden oder sonstiger Behörden, sondern um einen Versuch, Unternehmen einen Vertrag unterzuschieben, handelt.

In dem Schreiben heißt es weiter:

„Die in diesem Auftrag genannten Person / Unternehmen erwirbt das Leistungspaket Basisdatenschutz. Dies beinhaltet Informationsmaterial, ausgefüllte Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO. Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgl. Ust: Eur 498.

[…]

Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt.“

Einigen Mandanten ist der Anbieter der Datenschutzauskunft-Zentrale mit Sitz in Malta bereits von der Gewerbeauskunft-Zentrale bekannt. Wir raten Unternehmen, die das genannte Schreiben erhalten haben, dringend von einem Vertragsschluss ab.