IT-RECHT
BGB, EGBGB, BDSG, TMG, … Für das Anbieten von Waren und Dienstleistungen im Internet gelten inzwischen unzählige Regelungen, die für den Laien kaum noch überschaubar sind. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht steht Ihnen Kai Schützle zur Seite und überprüft Ihre Webseite, Ihren Online-Shop oder Ihr Angebot auf Online-Plattformen wie z.B. Amazon, eBay, DaWanda & Co. Wir erstellen individuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Kundeninformationen sowie Datenschutzerklärungen, Impressum und Widerrufsbelehrungen.
Darüber hinaus führen wir Testbestellungen durch, um den rechtssicheren Verkauf im Internet sicherzustellen. Da sich die rechtlichen Vorgaben schnell ändern können, bieten wir unseren Mandanten auf Wunsch auch einen „Update-Service“ an. Hierbei prüfen wir Ihre Rechtstexte zu kalkulierbaren Festpreisen regelmäßig auf deren Aktualität und Rechtssicherheit.
GEWINNSPIELE
Gewinnspiele sind ein attraktives Instrument, um das Interesse an Ihrem Unternehmen oder Ihren Leistungen zu wecken und neue Kontaktmöglichkeiten zu Interessenten zu generieren. Doch damit auf das Gewinnspiel nicht eine teure Abmahnung folgt, müssen im Vorfeld rechtssichere Teilnahmebedingungen gestaltet werden, die die jeweiligen gesetzlichen Regelungen oder Regelungen der Plattform (z.B. Facebook) berücksichtigen.
Wir erstellen für Sie je nach Plattform und Ausgestaltung des Gewinnspiels rechtssichere Teilnahmebedingungen.
WERBEKAMPAGNEN
Ob klassische oder digitale Werbekampagnen: Alle unterliegen rechtlichen Vorgaben und müssen so gestaltet werden, dass teure Abmahnungen vermieden werden.
Hierzu prüfen wir mit Ihnen im Vorfeld unter anderem, welche rechtlichen Vorgaben beachtet und welche Rechte ggfs. erworben werden müssen, bevor die Werbekampagne veröffentlicht wird.
WETTBEWERBSRECHT
Das Wettbewerbsrecht bildet die rechtliche Grundlage, um gegen unlautere Angebote und unfaires wirtschaftliches Verhalten von Mitbewerbern vorzugehen. Auf Basis des Wettbewerbsrechts überprüfen wir auf Wunsch neben dem eigenen Angebot auch fremde Angebote auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und wägen mit Ihnen gemeinsam Chancen und Risiken einer Abmahnung ab.
Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, prüfen wir diese auf Berechtigung und klären mit Ihnen anschließend die zielführendste Vorgehensweise zur Reaktion auf die Abmahnung.
IT-VERTRÄGE
IT-Verträge stellen eine besondere Form im Vertragsrecht dar, da sie sich häufig mit abstrakten Leistungen beschäftigen und entsprechend komplexe Vertragsinhalte enthalten (wie z.B. Verträge über die Erstellung von Apps oder Webseiten, ASP- oder SaaS-Verträge etc.).
Auch bei der Erstellung und Überprüfung von IT-Verträgen sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung, setzen berechtigte Ansprüche durch und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
Referenzen Recht
Wir freuen uns, im Bereich Rechtswesen mit folgenden Mandanten zusammenarbeiten zu dürfen:
- Bergzeit
- Bo Concept
- PLANA
- SPECTRAL
- FIXTREME

Netzwerk / Kooperationspartner
Unsere Mandanten profitieren von über 10 Jahren Berufserfahrung im IT- und Wettbewerbsrecht sowie einem breiten und langjährigen Partnernetzwerk.
Auf Wunsch erhalten Sie auch Zugriff auf unsere Kooperationspartner aus angrenzenden Rechtsgebieten.
Rechtsanwalt
BERATUNG
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere datenschutzrechtliche Vorschriften sehen eine Reihe von Pflichten für Unternehmen und Institutionen vor. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der geltenden Datenschutzregeln in Ihrem Unternehmen. Im Rahmen eines so genannten Datenschutzaudits führen wir eine Bestandsaufnahme durch und stellen fest, welche Vorgaben in Ihrem Unternehmen bereits umgesetzt sind bzw. welche Anforderungen noch umgesetzt werden sollten.
Wir zeigen Optimierungspotentiale auf, entwickeln Lösungsansätze und setzen diese gemeinsam mit Ihnen um. Auf Wunsch führen wir die Datenschutzaudits auch bei Ihren Subunternehmern durch.
AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG
Die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz haben die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen, die Leistungen durch Dritte erbringen lassen, deutlich erhöht. Auftraggeber und Aufragnehmer sind verpflichtet, detaillierte schriftliche Vereinbarungen über die vereinbarten Tätigkeiten abzuschließen.
Wir erstellen und überprüfen die Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung mit Ihren Vertragspartnern.
VERARBEITUNGSVERZEICHNIS
Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss den Umgang mit diesen Daten in einem so genannten Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines solchen Verzeichnisses und beraten Sie, falls Aufsichtsbehörden Einsicht in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten verlangen.
DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG
Am 25.05.2018 sind die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und damit eine Reihe von vielfältigen gesetzlichen Neuregelungen in Kraft getreten, die von den Unternehmen umgesetzt werden müssen, um hohe Bußgelder bzw. persönliche Haftung der Verantwortlichen zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen.
EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER FÜR UNTERNEHMEN
Je nach Unternehmensgröße und Unternehmenszweck sehen die gesetzlichen Regelungen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen vor. Als externer Datenschutzbeauftragter können wir diese Rolle für Sie übernehmen. Zu unseren Aufgaben gehört z.B. die Schulung von Mitarbeitern im datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten, die Gestaltung von Verträgen mit Dritten, die Entwicklung von Richtlinien und Arbeitsanweisungen sowie die Erstellung von Mitarbeiterverpflichtungen.
Auf Wunsch sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner in allen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten und beantworten Anfragen von Aufsichtsbehörden und Dritten in Absprache mit Ihnen.
Vorteile externer Datenschutzbeauftragter
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten hat unter anderem folgende Vorteile:
- Keine Neueinstellung oder Freistellung von Mitarbeitern notwendig
- Gegenüber internen Datenschutzbeauftragten kein besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz
- Kosten für Aus- und Weiterbildung eines internen Datenschutzbeauftragten können eingespart werden
- Mögliche Zielkonflikte durch die Bestellung eines internen Mitarbeiters als Datenschutzbeauftragter werden vermieden
- Mitarbeiter erhalten aktuellste Informationen durch fachkundigen und kompetenten Ansprechpartner und können sich auf eigentliche Aufgabe konzentrieren
- Anwaltliche Haftung und Verschwiegenheit.
Referenzen Datenschutz
Wir freuen uns, im Bereich Datenschutz mit folgenden Mandanten zusammenarbeiten zu dürfen:

- ARTA
- FIXTREME
- Hinz
- INTEGION
- Mahler AGS
- mecodia
- PLANA
- TÜRENMANN
- UID
- WAKÜ
Darüber hinaus sind wir offizielles Mitglied in folgenden Verbänden:
- Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD)
- dsb-Group e.V
Datenschutz
EXPERTISE
Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht ist Kai Schützle auch TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV sowie TÜV-zertifizierter Datenschutzauditor DSA-TÜV.
Als Datenschutzbeauftragter für diverse Unternehmen mit langjähriger Erfahrung in diesem Gebiet ist er bestens mit den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz vertraut.
KANZLEI
Geschäftsführender Gesellschafter der Schützle Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Rechtsanwalt Kai Schützle.
QUALIFIKATIONEN
- Zulassung als Rechtsanwalt 2006
- Verleihung des Titels „Fachanwalt für IT-Recht“ 2009
- Zertifizierter Datenschutzbeauftragter DSV-TÜV 2011
- Zertifizierter Datenschutzauditor DSA-TÜV 2012
- 2008 bis 2016 Partner in Kanzlei für IT- und Medienrecht in Ludwigsburg
Zusätzlich ist Kai Schützle Dozent am ZfW der IHK Heilbronn-Franken sowie am Institut für Managementlehre.
Zu seinen letzten Veröffentlichungen gehören:
- „Fernabsatzrechtliche Informationspflichtverstöße immer spürbar“ in Computer & Recht (CR) 7/2009, S. 443 ff.;
- „Datenschutz-Auditor, Websites rechtssicher überprüfen“, WEKA-Verlag 2012, gemeinsam mit Wolfgang A. Schmid und Ralf Bergmeir.
