Mit einem Urteil vom 28.01.2025 entschied der BGH, dass ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO nicht allein wegen einer unerlaubten Werbe-E-Mail besteht. Damit ein entsprechender Anspruch entsteht, müssen weitere Voraussetzungen vorliegen, wie ein tatsächlich…
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