Gewerblicher Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht

1. Das Wettbewerbsrecht bzw. Lauterkeitsrecht regelt die Bedingungen für einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb zwischen Unternehmen. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und Verbraucher, sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb, indem es unlautere Handlungen verbietet. Gerne prüfen wir Ihren Sachverhalt auf die Vereinbarkeit mit dem aktuellen Wettbewerbsrecht. Sofern Sie den Verdacht haben, dass ein Mitbewerber unlauter handelt, prüfen wir auch diesen Fall für Sie und besprechen mit Ihnen die möglichen Maßnahmen um einen fairen Wettbewerb zu sichern.

2. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Prüfung von möglichen Wettbewerbsverstößen (der Mitbewerber)
  • Beratung in wettbewerbsrechtlichen Fragen (Vorbeugung von Verstößen) 
  • Durchsetzung von Ansprüche nach Wettbewerbsverstößen
  • Abwehr von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
  • Rechtskonforme Werbung (Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen bei Verstößen)
  • Beratung bei Werbekampagnen und Gewinnspielen
  • Geltendmachung von Ansprüchen bei rechtswidrigen Werbe-Mails

Jetzt Beratungstermin vereinbaren unter: Tel: 49 / 7131 / 12 08 73 - 0


3. Beispiele aus der Rechtsprechung:

OLG Hamm: Online-Werbung mit "Architekt" ist nur dann zulässig, wenn mindestens ein Architekt im Unternehmen ist
Beschluss v. 27.08.2019, Az. I-4 U 39/18

LG Amberg: Gewinnspiel muss deutlich auf Teilnahme-Beschränkungen hinweisen
Urteil v. 08.04.2019, Az. 41 HKO 932/18

OLG Rostock: Nektar-Getränk darf nicht als Saft beworben werden
Urteil v. 25.09.2019, Az. 2 U 22/18