Geschäftsgeheimnis / Schnittpunkte zum Arbeitsrecht

1. Geschäftsgeheimnisse sind oftmals eine der wichtigsten Stützen eines Unternehmens für seinen wirtschaftlichen Erfolg. Diese Geschäftsgeheimnisse gilt es zu schützen. Jedoch stellen nicht alle „geschäftlichen Daten/Unterlagen“ bzw. Informationen ein Geschäftsgeheimnis dar.  Seit April 2019 gilt das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dieses stellt klar, wann es sich im Sinne des Gesetzes um ein Geschäftsgeheimnis handelt. So müssen unter anderem angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen werden und es muss ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse nachgewiesen werden damit Informationen unter den Schutz des Gesetzes fallen. Gerne klären wir Sie darüber auf, was hierunter zu verstehen ist und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen treffen sollte, um seine (geheimen) Informationen zu schützen.


Jetzt Beratungstermin vereinbaren unter: Tel: 49 / 7131 / 12 08 73 - 0


2. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Beratung im betrieblichen Datenschutz- bzw. Beschäftigtendatenschutzrecht und zum Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehSch)
  • Audits, Schulungen, Datenschutzfolgenabschätzungen
  • Compliance im Datenschutzrecht
  • Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
  • Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bei Verstößen gegen das GeschGehSch.
  • Beratung zum Thema Wettbewerbsverbote
  • Externer Datenschutzbeauftragter