Geschäftsgeheimnis / Schnittpunkte zum Arbeitsrecht

Geschäftsgeheimnisse sind oftmals eine wichtige Stütze für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Diese Geschäftsgeheimnisse gilt es zu schützen. Aber nicht alle „geschäftlichen Daten/Unterlagen“ bzw. Informationen stellen auch ein Geschäftsgeheimnis dar. Seit April 2019 gilt das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dieses stellt klar, wann es sich bei einem Geheimnis um ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des Gesetzes handelt. So müssen unter anderem angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen werden und es muss ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse nachgewiesen werden, damit Informationen unter den Schutz des Gesetzes fallen. Gerne klären wir Sie darüber auf, was hierunter zu verstehen ist und welche Maßnahmen Ihr Unternehmen treffen sollte, um seine (geheimen) Informationen zu schützen.


Jetzt Beratungstermin vereinbaren unter: Tel: 49 / 7131 / 12 08 73 - 00


Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Beratung im betrieblichen Datenschutz- bzw. Beschäftigtendatenschutz und zum Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)Durchführung von
  • Audits, Schulungen und Datenschutzfolgenabschätzungen
  • Compliance im Datenschutzrecht
  • Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bei Verstößen gegen das GeschGehG
  • Beratung zum Thema Wettbewerbsverbote