Tätigkeit als externer Datenschutzberater

In der Praxis wird häufig übersehen, dass auch Unternehmen, die gesetzlich nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, die gleichen gesetzlichen Pflichten haben, wie Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benötigen.

Für diese Unternehmen bieten wir unsere Tätigkeit als externer Datenschutzberater an.


Jetzt Beratungstermin vereinbaren unter: Tel: 49 / 7131 / 12 08 73 - 00


Der Umfang der Beratungsleistungen gleicht oft den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten, kann jedoch individuell festgelegt werden.

Wir bieten sowohl die Beratung zur kurzfristigen Umsetzung von datenschutzrechtlichen Anforderungen an wie auch die mittel- oder langfristige Begleitung bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. So besteht etwa die Möglichkeit der Durchführung eines Datenschutz-Audits, um festzustellen, welche gesetzlichen Vorgaben und technischen und organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt werden, der Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Vertragspartnern, die Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen, die Schulung von Mitarbeitern und Vorgesetzten, sowie die allgemeine Beratung bei allen Fragen rund um das Datenschutzrecht.