Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter

Viele Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn im Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Normalerweise ist dies bereits dann der Fall, wenn das Unternehmen in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Für einige Unternehmen, die mit sensiblen personenbezogenen Daten zu tun haben, besteht die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten sogar unabhängig von der Mitarbeiteranzahl.


Jetzt Beratungstermin vereinbaren unter: Tel: 49 / 7131 / 12 08 73 - 0


Wir übernehmen die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter. Zu den Aufgaben, die wir übernehmen, gehören z.B. die Durchführung eines Datenschutz-Audits, um festzustellen, welche gesetzlichen Vorgaben und technischen und organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt werden, der Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Vertragspartnern, die Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen, die Schulung von Mitarbeitern und Vorgesetzten, die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Betroffenen, usw.