403 MIO. EURO BUßGELD GEGEN GOOGLE AUFGRUND UNERLAUBTER VERARBEITUNG VON STANDORTDATEN

Die irische Datenschutzaufsichtsbehörde (Data Protection Commission – DPC) verhängte ein Bußgeld gemäß DSGVO gegen Google Ireland Limited in Höhe von 403 Millionen Euro.

Die irische Datenschutzaufsichtsbehörde (Data Protection Commission – DPC) verhängte ein Bußgeld gemäß DSGVO gegen Google Ireland Limited in Höhe von 403 Millionen Euro. Hintergrund der Entscheidung waren mehrere Beschwerden durch Verbraucherschutzorganisationen bezüglich der Datenverarbeitung von Standortdaten durch Google, woraufhin die Behörde ein Verfahren gegen Google Ireland Limited einleitete.

Konkret ging es in dem zugrundeliegenden Verfahren um die Verarbeitung von Standortdaten unter anderem im Rahmen Funktionen wie Web- und App-Aktivitäten, Standortverläufe und Standortgenauigkeiten, im Zeitraum vom 25. Mail 2018 (Zeitpunkt des Inkrafttretens der DSGVO) bis zum 4. Februar 2020. Die DPC stellt in dem Verfahren fest, dass Google hierbei in mehreren Punkten gegen die Vorgaben der DSGVO verstoße hat: Vertöße gegen die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung im Rahmen der Standortverarbeitung der Web- und App-Aktivitäten und Standortverläufen, Verstöße gegen die Rechenschaftspflicht, indem Google nicht nachweisen konnte, wie die Verarbeitung der Standortdaten den Grundsätzen der DSGVO entsprach, Verstöße gegen die Transparenzpflichten und Verstöße gegen die Vorgaben zur Dauer der Speicherung von Daten.

Die DPC führt weiter aus, dass aufgrund der mangelnden Transparenz über die Datenverarbeitungen Nutzer sich nicht darüber im Klaren sein konnte, dass ihre Standortdaten möglicherweise auch zum Zweck von personalisierter Werbung genutzt werden konnten, wodurch ein Kontrollverlust über die eigenen Daten möglich war.

Die irische Datenschutzaufsichtsbehörde ist für Google zuständig, da das Unternehmen seinen EU-Sitz in Irland hat.

Quelle: Pressemitteilung der Data Protection Commission vom 21. September 2026