ABMAHNUNG DER RS REISEN & SCHLAFEN GMBH, HAMBURG, DURCH RA POLLACK WEGEN FEHLENDEM HINWEIS BZW. FEHLENDER VERLINKUNG AUF OS-PLATTFORM

Die rs reisen & schlafen GmbH, Hamburg, lässt Webseitenbetreiber derzeit durch RA Pollack wegen fehlendem Hinweis bzw. fehlender Verlinkung auf die OS-Plattform abmahnen.

Die rs reisen & schlafen GmbH, Hamburg, lässt Webseitenbetreiber derzeit durch RA Pollack wegen fehlendem Hinweis bzw. fehlender Verlinkung auf die OS-Plattform abmahnen.

Uns liegt ein Schreiben der Anwaltskanzlei Pollack, Leipzig, vor, in dem diese eine Webseitenbetreiberin namens der rs reisen & schlafen GmbH, Hamburg, wegen des fehlenden Hinweises bzw. fehlender Verlinkung auf die OS-Plattform abmahnt.

Als Begründung wird ausgeführt, dass ein fehlender Hinweis bzw. eine fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform bereits dann notwendig sei, wenn eine Webseite betrieben wird. Eine ausdrückliche / automatische Buchungsmöglichkeit sei nicht notwendig, um die Pflicht erfüllen zu müssen.

Dem Schreiben sind eine vorgefertigte Unterlassungserklärung sowie eine Kostenberechnung über EUR 571,44 beigefügt.

Wir raten Betroffenen dringend an, bei Erhalt einer entsprechenden Abmahnung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei kann geklärt werden, ob tatsächlich ein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht und wie die Webseite gestaltet werden muss, um zukünftige Abmahnungen zu vermeiden.