ABMAHNUNGEN VON WANG YU, DURCH RAAG KANZLEI DIKIGOROS NIKOLAOS KAIRIS, DÜSSELDORF, AUFGRUND DSGVO-VERSTOßES DURCH VERWENDUNG VON GOOGLE FONTS

Herr Wang Yu lässt durch die Kanzlei RAAG - Dikigoros Nikolaos Kairis, Düsseldorf, Webseitenbetreiber wegen der Verwendung von Google Fonts ohne die Einwilligung der Nutzer abmahnen.

Herr Wang Yu lässt durch die Kanzlei RAAG - Dikigoros Nikolaos Kairis, Düsseldorf, Webseitenbetreiber wegen der Verwendung von Google Fonts ohne die Einwilligung der Nutzer abmahnen.

Unserer Kanzlei liegen diverse Schreiben von unseren Mandanten vor, die – mit gleichem Wortlaut – allesamt von der RAAG-Kanzlei stammen und die Mandanten auffordern, aufgrund des Datenverstoßes durch die Verwendung von Google Fonts ohne Einwilligung der Nutzer, einen Betrag in Höhe von insgesamt EUR 226,10 (wovon EUR 140,00 als Schadensersatz geltend gemacht werden) zu zahlen.

Als Begründung wird ausgeführt, dass durch eine solche Verwendung von Google Fonts die IP-Adressen von Nutzern an das US-Unternehmen Google weitergeleitet werden und dass dadurch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts vorliege. Die Datenweitergabe lasse für Herrn Wang Yu einen tatsächlichen und wirtschaftlichen Nachteil spüren. Dies begründe einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch.

Daneben wird in dem Schreiben auch ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht.

Zu beachten ist Folgendes:

Die den Abmahnschreiben zugrunde liegende rechtliche Lage ist eindeutig – auch aufgrund des Urteils des Landgericht Münchens Anfang dieses Jahres (Urteil vom 20.01.2022, Az.: 3 O 17493/20). Es liegt ein Datenschutzverstoß und damit die Grundlage für einen Schadensersatzanspruch vor. Denn durch die dynamische Einbindung von Google Fonts werden die IP-Adressen von Nutzern an ein Drittland im Sinne der DSGVO ohne Einwilligung des Nutzers übermittelt.

Zu empfehlen ist daher, auf die Einbindung von Google Fonts (und anderen Google-Diensten) auf der eigenen Webseite zu verzichten. Alternativ kann Google Fonts auch lokal auf der Webseite eingebunden werden, wodurch ein Datentransfer an das Unternehmen Google nicht mehr stattfindet.

Da bei solchen Abmahnungen teilweise massenhaft vorgegangen wird, kann insoweit ein Rechtsmissbrauch seitens des Abmahnenden vorliegen. Haben Sie bereits eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten, so ist es vom Einzelfall abhängig, ob der geforderte Betrag zu zahlen ist, oder nicht.