BERLINER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER VERHÄNGT BUßGELD I.H.V. EUR 525.000,- GEGEN E-COMMERCE UNTERNEHMEN

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ein Bußgeld in Höhe von EUR 525.000,- gegen ein E-Commerce Unternehmen aufgrund eines Interessenkonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragten verhängt.

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ein Bußgeld in Höhe von EUR 525.000,- gegen ein E-Commerce Unternehmen aufgrund eines Interessenkonflikts des betrieblichen Datenschutzbeauftragten verhängt.

Das Unternehmen hatte einen Datenschutzbeauftragten benannt, der Entscheidungen unabhängig kontrollieren sollte, die er selbst in einer anderen Funktion getroffen hatte.

In der Pressemitteilung wird dazu ausgeführt:

Betriebliche Datenschutzbeauftragte haben eine wichtige Aufgabe: Sie beraten das Unternehmen hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Pflichten und kontrollieren die Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Diese Funktion dürfen gemäß Art. 38 Abs. 6 Satz 2 DSGVO ausschließlich Personen ausüben, die keinen Interessenkonflikten durch andere Aufgaben unterliegen. Das wäre zum Beispiel bei Personen mit leitenden Funktionen im Unternehmen der Fall, die selber maßgebliche Entscheidungen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Unternehmen treffen. Die Aufgabe dürfe demnach nicht von Personen wahrgenommen werden, die sich dadurch selbst überwachen würden.

Dies war jedoch nach Auffassung der Aufsichtsbehörde im zugrunde liegenden Sachverhalt der Fall, weswegen das Bußgeld verhängt wurde.

 

Quelle: Pressemitteilung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 20.09.2022