BGH: BESTÄTIGUNGSSEITE BEI ONLINE-KÜNDIGUNG DARF KEINE INFORMATIONEN ZU KÜNDIGUNGSALTERNATIVEN ENTHALTEN

Der Bundesgerichtshof hat am 16.07.2026 entschieden (BGH, Az.: I ZR 200/25), dass eine Bestätigungsseite bei Online-Kündigungen keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten darf.

Der Bundesgerichtshof hat am 16.07.2026 entschieden (BGH, Az.: I ZR 200/25), dass eine Bestätigungsseite bei Online-Kündigungen keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten darf.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite nach einer Online-Kündigung keine Informationen zu Alternativen (z. B. andere Tarife oder Angebote) enthalten darf. Der Hintergrund: Verbraucher sollen bei einer Kündigung nicht durch zusätzliche Angebote oder Hinweise auf andere Optionen beeinflusst oder von ihrer Entscheidung abgebracht werden.

Das Gericht betont, dass die Bestätigungsseite klar und eindeutig sein muss und allein der Bestätigung der Kündigung dient. Jede Form von Werbung oder Hinweisen auf Kündigungsalternativen könnte den Verbraucher verwirren oder unter Druck setzen, seine Entscheidung zu überdenken. Das widerspricht dem Ziel, dass eine Kündigung frei und informiert erfolgen soll.

Praktisch bedeutet das: Unternehmen müssen sicherstellen, dass nach dem Klick auf „Kündigen“ nur noch eine reine Bestätigung der Kündigung angezeigt wird – ohne Ablenkung oder weitere Verkaufsversuche.

 

BGH, Urteil vom 16.07.2026 – Az.: I ZR 200/25
Vorinstanz: OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2025 – Az.: 20 UKl 1/25