BUNDESAMT FÜR JUSTIZ ERLÄSST BUßGELDBESCHEID I.H.V. 5,125 MILLIONEN EURO GEGEN TELEGRAM

Das Bundesamt für Justiz hat zwei Bußgeldbescheide gegen die Telegram FZ-LLC erlassen, da das Unternehmen in den Jahren 2021 und 2022 gegen Vorgaben des NetzDG (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken) verstoßen hat.

Das Bundesamt für Justiz hat zwei Bußgeldbescheide gegen die Telegram FZ-LLC erlassen, da das Unternehmen in den Jahren 2021 und 2022 gegen Vorgaben des NetzDG (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken) verstoßen hat.

Telegram FZ-LLC ist Anbieterin des sozialen Netzwerks und Messenger-Dienstes Telegram. Telegram wurde vorgeworfen, gegen die Pflicht zur Vorhaltung gesetzeskonformer Meldewege sowie gegen die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten vorgeworfen. Das Bundesamt für Justiz hatte seit April 2021 mehrfach erfolglos versucht, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen und veranlasste daher im März 2022 die öffentliche Zustellung im Bundesanzeiger.

Das NetzDG verpflichtet die Anbieter sozialer Netzwerke, auf ihren Platzformen Meldewege vorzuhalten, damit Nutzer Posts mit strafbaren Inhalten den Anbietern zur Prüfung nach den Vorgaben des NetzDG melden können. Ebenso sind die Anbieter danach verpflichtet, eine zustellungsbevollmächtigte Person oder Einrichtung mit ladungsfähiger Anschrift in Deutschland zu benennen, damit deutsche Behörden und Gericht den Anbietern Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung im Inland zustellen können.

Den Verstoß gegen die Pflicht zur Bereithaltung gesetzeskonformer Meldewege hat das Bundesamt für Justiz mit einem Bußgeld in Höhe von 4,25 Millionen Euro geahndet und wegen der Nichtbenennung eine inländischen Zustellungsbevollmächtigen in Höhe von 875.000,- Euro.

 

Quelle: Pressemitteilung des BfJ vom 17.10.2022