BUNDESREGIERUNG GEHT GEGEN BESCHEID DES BUNDESDATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN ZUR EINSTELLUNG DER FACEBOOK-FANPAGE VOR

Das Bundespresseamt hat gegen den amtlichen Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten, welcher die Aufforderung zur Einstellung der Facebook-Fanpage der Bundesregierung zum Inhalt hat, Rechtsmittel beim VG Köln eingelegt.

 

Das Bundespresseamt hat gegen den amtlichen Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten, welcher die Aufforderung zur Einstellung der Facebook-Fanpage der Bundesregierung zum Inhalt hat, Rechtsmittel beim VG Köln eingelegt.

Anlass des Bescheids waren die vom Bundesdatenschutzbeauftragten gerügten Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDG). Konkret wurde seitens des Bundesdatenschutzbeauftragten gerügt, dass das Bundespresseamt seiner in Art. 5 Abs. 2 DSGVO geregelten Rechenschaftspflicht nicht nachgekommen sei und es grundsätzlich an einer Einwilligung für die Speicherung von Informationen in den Endeinrichtungen der Endnutzer beziehungsweise Zugriffen auf gespeicherte Daten in Endeinrichtungen fehle. Die Verarbeitung personenbezogener Daten sei daher unrechtmäßig. Der Bundesdatenschutzbeauftragte vertritt die Auffassung, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage seitens einer Behörde im Ergebnis aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sei.

Der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner hat in einer Stellungnahme der vom Bundesdatenschutzbeauftragten geforderten Einstellung der Facebook-Fanpage widersprochen. Nach Büchners Ansicht sei allein Facebook für datenschutzrechtliche Belange zuständig. Im Übrigen verwies er darauf, dass der Betrieb der Fanpage ein wichtiger Bestandteil für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sei. Bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage werde die Bundesregierung die Facebook-Fanseite daher vorerst weiter betreiben, so Büchner.

Es bleibt abzuwarten, wie das VG Köln entscheiden wird.