DSK: FACEBOOK-FANPAGES NICHT DATENSCHUTZKONFORM

Nachdem im November 2021 durch das OVG Schleswig entschieden worden ist, dass die Anordnung zur Deaktivierung einer Facebook-Fanpage wegen Datenschutzmängeln im Jahr 2011 rechtmäßig war, wurde nun durch die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) untersucht, ob solche Fanpages nach der heutigen Gesetzeslage datenschutzkonform sind.

Nachdem im November 2021 durch das OVG Schleswig entschieden worden ist, dass die Anordnung zur Deaktivierung einer Facebook-Fanpage wegen Datenschutzmängeln im Jahr 2011 rechtmäßig war, wurde nun durch die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) untersucht, ob solche Fanpages nach der heutigen Gesetzeslage datenschutzkonform sind.

Das Gutachten, das von der DSK in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages weiterhin nicht datenschutzkonform ist. Laut Gutachten besteht keine wirksame Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Besuch einer solchen Fanpage. Zudem würden die Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO nicht erfüllt.

Die DSK hat aufgrund dieses Gutachtens mit Beschluss vom 23.03.2022 mehrere Dinge beschlossen:

Für den Betrieb einer Facebook-Fanpage ist der Nachweis über eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO über die gemeinsame Verantwortlichkeit mit Facebook notwendig. Zudem muss ein Nachweis über die nach Art. 13 DSGVO geforderten ausreichenden Informationen über die gemeinsame Datenverarbeitung erbracht werden. Weiter muss ein Nachweis über die Zulässigkeit der Speicherung von Informationen in Endeinrichtungen des Nutzenden und über den Zugriff auf diese Informationen nach § 25 TTSDG sowie schließlich auch über die Zulässigkeit der Übertragung personenbezogener Daten in den Zugriffsbereich von Behörden in Drittstaaten erbracht werden. Dies dürfte den Betreibern auf Grundlage der momentanen Rechtslage schwerfallen. Es dürfte daher spannend bleiben, wie genau die Nachfolgeregelung des Privacy-Shields aussehen soll.