Mit Wirkung zum 21.04.2025 hat eBay seine Datenschutzerklärung für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz angepasst. Die Datenschutzerklärung enthält nun auch die Erlaubnis, KI-gestützte Tools und Produkte für verschiedene Zwecke einzusetzen.
Unter Ziffer 12 der eBay-Datenschutzerklärung (https://www.ebay.de/help/policies/member-behaviour-policies/user-privacy-notice-privacy-policy?id=4260#section4) heißt es hierzu auszugsweise:
„Entwicklung und Training von KI
Soweit nach geltendem Recht zulässig, verwenden wir personenbezogene Daten, die wir von unseren Nutzern erhoben haben, um unsere eigenen KI-Modelle sowie KI-Modelle und -Systeme von Drittanbietern, die wir für die in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecke verwenden, zu trainieren, zu testen, zu validieren und aufeinander abzustimmen. Dazu können auch die in Abschnitt 4 genannten personenbezogenen Daten gehören. Ggf. kombinieren wir personenbezogene Daten unserer Nutzer mit Daten aus externen Quellen (z.B. aus öffentlich zugänglichen Quellen) kombinieren. Die Verwendung personenbezogener Daten für das Entwickeln und Trainieren von KI beruht auf unserem berechtigten Interesse, die oben unter „Verwendung von KI“ genannten Ziele zu erreichen.“
Die Zwecke sind dabei nur recht vage beschrieben
„Wir können KI-gestützte Tools und Produkte für verschiedene Zwecke einsetzen, z.B.,
um unsere Services zu verbessern und auszubauen
um Ihnen neue oder verbesserte Funktionen und Produkte anzubieten (z.B. KI-gestützte Angebotserstellung, Bildhintergrundverbesserung und KI-Assistenten).
um Ihnen den Zugriff auf Informationen zu Angeboten und Services zu erleichtern, z.B. durch das Angebot KI-generierter Zusammenfassungen von Produktrezensionen.
um Ihnen eine individuellere und persönlichere Nutzererfahrung zu bieten.
um Ihnen einen verbesserten Kundenservice zu bieten, z.B. indem wir in Chats Antworten in Echtzeit bereitstellen, Kundenserviceinteraktionen analysieren, um deren Qualität zu verbessern oder um Kundenprobleme besser zu verstehen, und uns bei der Beantwortung von Kundenanfragen zu unterstützen.
um die Betrugserkennung und Compliance-Prüfungen zu unterstützen und um verdächtige Aktivitäten auf unseren Websites zu erkennen.
um Daten auf bestimmte Muster hin zu analysieren (z.B. für Marktforschungszwecke).
um uns unsere tägliche Arbeit zu erleichtern (z.B. um Zusammenfassungen zu erstellen, Texte zu übersetzen oder Bilder zu generieren).“
eBay darf dabei zukünftig nicht nur eBay-eigene Nutzerdaten verarbeiten, sondern diese für die genannten Zwecke auch mit Daten aus externen Quellen (z.B. von anderen Internet- und Social-Media-Seiten) kombinieren.
Für die Verarbeitung der Daten beruft sich eBay auf das Vorliegen eines berechtigten Interesses i.S.d. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Ob das berechtigte Interesse vorliegend tatsächlich als Rechtsgrundlage ausreichend ist, ist zumindest problematisch.
Wer nicht möchte, dass eBay Daten die eigenen Nutzerdaten für die Entwicklung und Training von KI-Systemen verarbeitet, kann Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten einlegen.
Dies ist über den Link
https://accountsettings.ebay.de/ai-preferences
möglich, ist aber nur für eingeloggte Nutzer möglich.