Nach einer Beschwerde der Datenschutzorganisation noyb 2022 bei der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL hat diese nun ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 325 Mio. Euro gegen Google verhängt.
Hintergrund der Beschwerde von noyb waren Werbe-E-Mails, die von Google direkt in die Gmail-Postfächer der Gmail-Nutzer verschickte, ohne sich eine vorherige Einwilligung der Nutzer hierfür einzuholen.
Die E-Mails sahen dabei zunächst aus wie normale E-Mails, bei denen es sich jedoch um Werbung handelte. Im Rahmen der Untersuchungen der CNIL aufgrund der Beschwerde von noyb wurde weiterhin festgestellt, dass bei der Erstellung eines Google-Accounts es Nutzern schwer gemacht wurde, die Zustimmung zum Setzen von Cookies zu verweigern.
Das Bußgeld in Höhe von 325 Mio. Euro setzt sich zusammen aus einem Bußgeld in Höhe von 200 Mio. Euro gegen Google LLC und einem Bußgeld in Höhe von 125 Mio. Euro gegen Google Ireland Limited.
Die Aufsichtsbehörde hat Google weiterhin dazu aufgefordert innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zu ergreifen, damit solche unzulässigen Werbemails ohne Einwilligung der Nutzer nicht mehr in den Gmail-Postfächer erscheinen. Weiterhin soll Google sicherstellen, dass Einwilligungen in das Setzen von Cookie bei der Accounterstellung wirksam und zulässig eingeholt werden. Kommt Google dem nicht nach, werden weitere Geldstrafen in Höhe von 100.000 Euro pro Tag nach Ablauf der Frist fällig.
Quelle: Pressemitteilung der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde (CNIL) vom 03.09.2025