Nachdem die letzten Beiträge aus unserem KI-Newsletter viele Grundlagen rund um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen abgedeckt haben, schauen wir uns in unseren FAQ-Beiträgen nun Fragen an, die uns immer wieder von unseren Mandanten gestellt werden – angefangen nun als Ergänzung zu unserem letzten Newsletter: Deepfakes und Kennzeichnungspflichten.
Was ist die Kennzeichnungspflicht?
Die Kennzeichnungspflicht sieht vor, dass Betreiber eines KI‑Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.
Das kann erfolgen durch einen Hinweis direkt an/auf/vor dem Inhalt als bspw. „KI-generiert“. Nicht ausreichend und ungeeignet ist aber zum Beispiel ein allgemeiner Hinweis im Impressum.
Was ist ein Deepfake?
„Deepfake“ ist ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde. Im Vordergrund bei einem Deepfake steht also die Täuschungsmöglichkeit.
Gilt die Kennzeichnungspflicht nur für Deepfakes?
Nein. Auch andere Inhalte können betroffen sein. Auch Betreiber von KI-Systemen, die Texte erzeugen oder manipulieren, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.
Gibt es Ausnahmen für die Kennzeichnungspflicht?
Ja. Etwa dann, wenn die Verwendung der KI-generierten Inhalte zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen ist. Ebenso gibt es eine Ausnahme bei der Nutzung von KI-generierten Texten: Dann, wenn die durch KI erzeugten Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.
Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht?
Ab dem 2. August 2026. Falls also noch nicht geschehen, sollten Sie jetzt prüfen, wo KI-generierte Inhalte von Ihnen genutzt werden (bspw. auf der Webseite oder auf Social Media) und ob überall die Kennzeichnungspflichten eingehalten werden.

