LG BADEN-BADEN: EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN MARTIN ISMAIL WEGEN GOOGLE-FONTS-ABMAHNUNGEN

Das LG Baden-Baden hat mit Beschluss vom 11.10.2022 eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Martin Ismail erlassen.

Das LG Baden-Baden hat mit Beschluss vom 11.10.2022 eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Martin Ismail erlassen.

Danach muss es Herr Ismail - unter Androhung eines Ordnungsgeldes in der Höhe von bis zu EUR 250.000,00 - unterlassen, einen Partnerbetrieb des Franchise-Systems der Antragstellerin mit Forderungen im Zusammenhang mit der Einbindung von „Google Fonts“ zu kontaktieren. Das Gericht setzte den Streitwert auf EUR 30.000,00 fest. Die Entscheidung verweist in ihren Gründen auf die Antragsschrift.

Der Antragsgegner, Herr Martin Ismail, hat in den vergangenen Wochen durch Rechtsanwalt Kilian Lenart zahlreiche Webseitenbetreiber aufgrund der dynamischen Einbindung von Google Fonts und der damit ohne Einwilligung der Nutzer verbundenen Datenübertragung in die USA als Drittstatt abmahnen lassen. Auch unserer Kanzlei liegen diverse Schreiben unserer Mandanten von Herrn Ismail vor. Geltend gemacht werden in den Abmahnungen aufgrund des angeblichen Datenschutzverstoßes und der damit verbundenen angeblichen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts jeweils Schadensersatzansprüche in Höhe von EUR 170,00.

Die Entscheidung ist im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangen, stellt also noch keine endgültige Entscheidung dar und wirkt zunächst auch grundsätzlich nur zwischen den Parteien des Verfügungsverfahrens.

 

LG Baden-Baden, Beschluss vom 11.10.2022, Az.: 3 O 227/22