META: NUTZUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN ZU KI-TRAININGSZWECKEN

Meta, Betreiber der sozialen Netzwerke von Facebook und Instagram, hat angekündigt, beginnend ab Mai 2025 seine KI-Systeme mit persönlichen Daten von Nutzern in der EU zu trainieren. Hierbei sollen laut Meta nur öffentlich zugängliche Daten verwendet werden.

Meta, Betreiber der sozialen Netzwerke von Facebook und Instagram, hat angekündigt, beginnend ab Mai 2025 seine KI-Systeme mit persönlichen Daten von Nutzern in der EU zu trainieren. Hierbei sollen laut Meta nur öffentlich zugängliche Daten verwendet werden.

Wer dies nicht möchte, kann Widerspruch gegen die Nutzung der Daten einlegen. Hierzu hat Meta zwei Webseiten eingerichtet:

Facebook: https://www.facebook.com/help/contact/712876720715583

Instagram: https://help.instagram.com/contact/767264225370182

Für die Nutzung der Daten beruft sich Meta auf das Vorliegen eines berechtigten Interesses i.S.d. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hatte am 18.12.2024 eine Stellungnahme zur Verwendung personenbezogener Daten für die Entwicklung und Einführung von KI-Modellen veröffentlicht und hierbei einen dreistufigen Test entwickelt, der dabei helfen soll, die Nutzung berechtigter Interessen als Rechtsgrundlage zu beurteilen. Ob das von Meta vorgesehene Training diesen Vorgaben entspricht, ist rechtlich umstritten.

Wer sicher gehen möchte, dass seine Daten nicht für Trainingszwecke verwendet werden, sollte rechtzeitig bis Mai Widerspruch einlegen, ansonsten können die Daten „automatisch“ zu Trainingszwecken verwendet werden. Zwar ist ein Widerspruch auch anschließend noch möglich, eine evtl. bis dahin bereits erfolgte Datennutzung kann aber nicht mehr rückgängig gemacht werden.