OLG FRANKFURT AM MAIN: WIDERRUFSRECHT BEI VORBESTELLUNGEN

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 28.10.2021 entschieden, dass ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht auch bei Online-Vorbestellungen von digitalen Spielen gilt.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 28.10.2021 entschieden, dass ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht auch bei Online-Vorbestellungen von digitalen Spielen gilt.

Die Klägerin, der Verbraucherzentrale Bundesverband, ging gerichtlich gegen Nintendo Europe GmbH vor. Käufern, die im Online-Shop von Nintendo (Nintendo eShop) Spiele vorbestellten, die sodann sofort auf ein Gerät runtergeladen wurden, aber bis zum eigentlichen Veröffentlichungstermin noch nicht spielbar waren, sollte kein 14-tägiges Widerrufsrecht zugestanden werden. Die Käufer sollten vor dem Kauf bestätigen, dass ihnen kein Widerrufsrecht zustehen sollte.

Nachdem die Klage zunächst vom Landgericht Frankfurt am Main abgewiesen wurde, anerkannte die Nintendo Europe GmbH den geltend gemachten Unterlassungsanspruch im Berufungsverfahren vor dem OLG Frankfurt. Das Gericht hatte zuvor die Auffassung geäußert, dass es sich bei den Spielen im konkreten Fall nicht um sofort spielbare Spiele, sondern nur um sog. Preload-Versionen handele, die erst später nutzbar würden. Die Regelungen zum Ausschluss des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts seien folglich nicht anwendbar.

Nintendo hat mittlerweile entsprechende Änderungen in seinem eShop vorgenommen.

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.10.2021, Az.: 6 U 275/19