VOLKWAGEN: BUßGELD IN HÖHE VON EUR 1,1 MILLIONEN VERHÄNGT AUFGRUND DATENSCHUTZVERSTÖßEN

Die Landesbeauftrage für den Datenschutz Niedersachsen hat gegen die Volkswagen AG eine Geldbuße i.H.v. EUR 1,1 Millionen festgesetzt. Hintergrund sind Datenschutzverstöße beim Einsatz eines Dienstleisters für Forschungsfahrten bzgl. eines Fahrassistenzsystems zur Vermeidung von Verkehrsunfällen.

Die Landesbeauftrage für den Datenschutz Niedersachsen hat gegen die Volkswagen AG eine Geldbuße i.H.v. EUR 1,1 Millionen festgesetzt. Hintergrund sind Datenschutzverstöße beim Einsatz eines Dienstleisters für Forschungsfahrten bzgl. eines Fahrassistenzsystems zur Vermeidung von Verkehrsunfällen.

Ein Erprobungsfahrzeug des Unternehmens wurde im Jahr 2019 durch die österreichische Polizei bei Salzburg für eine Verkehrskontrolle angehalten. Den Polizeibediensteten waren am Fahrzeug ungewöhnliche Anbauten aufgefallen, die sich noch vor Ort als Kameras herausstellten. Das Fahrzeug wurde eingesetzt, um die Funktionsfähigkeit eines Fahrassistenzsystems zur Vermeidung von Verkehrsunfällen zu testen und zu trainieren. Unter anderem zur Fehleranalyse wurde das Verkehrsgeschehen um das Fahrzeug herum aufgezeichnet.

Am Fahrzeug fehlten aufgrund eines Versehens Magnetschilder mit einem Kamerasymbol und den weiteren vorgeschriebenen Informationen für die datenschutzrechtlich Betroffenen, in diesem Fall die anderen Verkehrsteilnehmenden. Bei der weiteren Prüfung wurde zudem festgestellt, dass Volkswagen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen hatte, das die Fahrten durchführte. Dieser wäre nach Artikel 28 DS-GVO erforderlich gewesen. Weiterhin war keine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DS-GVO durchgeführt worden, mit der vor Beginn einer solchen Verarbeitung mögliche Risiken und deren Eindämmung bewertet werden müssen. Schließlich fehlte eine Erläuterung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, was einen Verstoß gegen die Dokumentationspflichten nach Artikel 30 DS-GVO darstellte.

Volkswagen kooperierte umfassend mit der LfD Niedersachsen und akzeptierte den Bußgeldbescheid.

 

Quelle: Pressemitteilung der LfD Niedersachen vom 26.07.2022