Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 30.03.2023 in zweiter Instanz entschieden, dass Privatpersonen gegenüber Unternehmen keinen DSGVO-Unterlassungsanspruch bezüglich Datenübermittlungen geltend machen können. Zur Begründung verweist das Gericht darauf, dass die…
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