Die irische Datenschutzaufsichtsbehörde (Data Protection Commission – DPC) verhängte ein Bußgeld gemäß DSGVO gegen Google Ireland Limited in Höhe von 403 Millionen Euro.
Das KG Berlin entschied mit Versäumnisurteil vom 11. August 2026, dass eine E-Mail-Adresse, die verpflichtend in einem Impressum anzugeben ist, auch geeignet sein muss für eine Kontaktaufnahme.
Das KG Berlin entschied mit Urteil vom 17. September 2026, dass ein Kaufvertrag, der online abgeschlossen werden soll, unwirksam ist, wenn der „Bestellbutton“ nicht auf die Zahlungspflichtigkeit hinweist.