Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 30.10.2019 (Az.: 6 U 100/19) entschieden dass, ein Elektronikmarkt nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems der von ihm verkauften Smartphones hinweisen muss. Der 6. Zivilsenat hat somit die …
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