Geistiges Eigentum / Urheberrecht

1. Haben Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk, wie z.B. einen Text (Quellcode, Rede, Produktbeschreibung, Artikel, etc.), ein Bild, Foto, Video oder ein sonstiges vom Urheberrecht geschütztes Werk geschaffen und vermuten Sie eine Verletzung Ihres diesbezüglichen Urheberrechts, prüfen wir gerne Ihren Sachverhalt und beraten Sie bei den möglichen rechtlichen Schritten.


Jetzt Beratungstermin vereinbaren unter: Tel: 49 / 7131 / 12 08 73 - 0


Aber auch im umgekehrten Fall, wenn Sie (zu Unrecht) wegen eines (angeblichen) Urheberrechtsverstoßes abgemahnt wurden, beraten wir Sie gerne.

2. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Schutz und Beratung von Urhebern, Rechteinhabern und sonstigen Verwertern.
  • Aufdecken bzw. Prüfung von Rechtsverletzungen.
  • Durchsetzung insbesondere von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
  • Beratung bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Konfliktlösung.

3. Beispiele aus der Rechtsprechung:

AG Heidelberg: Unerlaubte Kopie eines Gameservers für Onlinespiel ist strafbare Urheberrechtsverletzung
Urteil v. 13.04.2018, Az. 8 Ds 320 Js 16548/17

EuGH: Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung (Presse) über Tagesereignisse erfordert grundsätzlich keine vorherige Zustimmung des Urhebers
Urteil in der Rechtssache C-516/17

BGH: Testversion von Microsoft Office ungefragt auf eigenem Download-Portal ist Urheberrechtsverletzung
Urteil v. 28.03.2019, Az. I ZR 132/17