Reputationsmanagement / Presserecht

1. Unter Reputationsmanagement versteht man grundsätzlich die Überwachung und Beeinflussung des (guten) Rufs eines Unternehmens oder einer Person. Im Zeitalter der Digitalisierung, der sozialen Medien und insbesondere des E-Commerce ist der Ruf eines Unternehmens entscheidend für seinen wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere im E-Commerce wird heutzutage ein Großteil der Kaufentscheidungen durch Bewertungen und Kommentare auf den unzähligen einschlägigen Websites beeinflusst. Hat Ihr Unternehmen schlechte Bewertungen erhalten, schlägt dies unmittelbar auf Ihren geschäftlichen Erfolg über. Ein guter Ruf, durch zum Beispiel gute Bewertungen ist deshalb unerlässlich für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.


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Ein guter Ruf kann allerdings durch unrechtmäßige Handlungen beeinträchtigt werden. Unrechtmäßige Handlungen schaden damit unmittelbar Ihrem Unternehmen. Unrechtmäßige Handlungen, insbesondere unwahre Bewertungen, unrechtmäßige Kritik (sog. „Schmähkritik“), Verleumdungen und Beleidigungen müssen von Ihnen oder Ihrem Unternehmen jedoch nicht hingenommen werden. Auch Ihre Konkurrenten verletzen möglicherweise durch z.B. gekaufte Bewertungen, unwahren oder manipulierten Berichten indirekt Ihren guten Ruf. Ob und wie Sie sich hiergegen wehren können, können wir gerne einzelfallabhängig für Sie prüfen.

Um Ihren Ruf zu schützen stehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten (insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche) bereit, gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich. 

2. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Schützen (und Überwachen) des guten Rufs eins Unternehmens, Produkts oder Person.
  • Schutz des „guten Rufs“ durch Prüfung von Bewertungen, Kommentierungen etc. und der ggf. Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei rechtswidrigen Beeinträchtigungen des „guten Rufs“.
  • Rechtliche Unterstützung/Beratung bei dem Vorgehen gegen unerwünschte Inhalte in digitalen oder analogen Medien. (u.a. Durchsetzung von medienrechtlichen Berichtigungsansprüchen (Recht auf Richtigstellung/Gegendarstellung)
  • Löschung von Google Einträge und Suchergebnisse
  • Löschung von Bewertungen auf E-Commerce-Plattformen wie eBay, Amazon, etc.
  • Löschung von Jameda Bewertungen
  • Löschung von unrechtmäßigen Einträgen in Wirtschaftsauskunfteien (SCHUFA, Infoscore, etc.) 
  • Gerichtliche und außergerichtliche Konfliktlösung

3. Beispiele aus der Rechtsprechung:

OLG München: Jameda.de muss auch schlechte Ärzte-Bewertung löschen
Beschluss v. 17.10.2014, Az. 18 W 1993/14

LG Bonn: Jameda.de muss Ärzte-Daten auch unter der DSGVO löschen
Urteil v. 28.03.2019, Az. 18 O 143/18

LG Hamburg: Löschungsanspruch gegen Google wegen unberechtigter Sterne-Bewertung
Urteil v. 12.01.2018, Az. 324 O 63/17