Recht am eigenen Bild

1. Grundsätzlich hat jeder das Recht zu bestimmen ob bzw. wie Bilder oder Bildnisse (Zeichnungen, Skulpturen, etc.), also insbesondere Fotos und Videos von einem selbst, erstellt und veröffentlicht werden dürfen. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und helfen bei Verletzungen Ihres Rechts am eigenen Bild.

2. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Prüfung ob eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild vorliegt
  • Gerichtliche und außergerichtliche Konfliktlösung
  • Rechtedurchsetzung

Jetzt Beratungstermin vereinbaren unter: Tel: 49 / 7131 / 12 08 73 - 0


3. Beispiele aus der Rechtsprechung:

VG Koblenz: Lehrer kann keine Beseitigung von Bildern aus Schuljahrbuch verlangen.
Urteil v. 06.09.2019, Az. 5 K 101/19

OLG München: Veröffentlichung eines Bildes von Nackten in der Öffentlichkeit: Abgebildete haben Anspruch auf Schadensersatz.
Urteil v. 13.11.1987, Az. 21 U 2979/87

LG Bonn: „selbsternannter Sheriff“ darf keine Bilder von Personen machen, die Ordnungswidrigkeit begehen.
Urteil v. 07.01.2015, Az. 5 S 47/14  

BGH: Veröffentlichung von Bildern, die eine Frau im Bikini in identifizierbarer Weise, zufällig in der Nähe eines Prominenten zeigen, ist unzulässig.
Urteil v. 21.04.2015, Az. VI ZR 245/14