Persönlichkeitsrecht

1. Jede Person hat ein Persönlichkeitsrecht. Dieses sogenannte Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht. Ihr Persönlichkeitsrecht schützt Sie vor Eingriffen des Staats, anderer Personen oder Unternehmen, in Ihren Lebens- und Freiheitsbereich. Eingriffe in Ihr Persönlichkeitsrecht bzw. Verletzungen Ihres Persönlichkeitsrechts können auf viele Arten geschehen. Insbesondere sind hier Beleidigungen und andere unrechtmäßige Äußerungen zu nennen, aber auch die unrechtmäßige Veröffentlichung von Bildern („Recht am eigenen Bild“ ) oder die Veröffentlichung von Informationen aus Ihrer Privat- oder Intimsphäre, die nicht zur Veröffentlichung gedacht waren, werden durch das Persönlichkeitsrecht geschützt. Ob jedoch tatsächlich eine Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts vorliegt hängt sehr vom Einzelfall ab. Denn es muss oft eine Abwägung erfolgen zwischen Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht des Anderen auf zum Beispiel freie Meinungsäußerung oder dem Presserecht.

Daneben fällt unter den Schutz Ihres Persönlichkeitsrechts auch der Schutz Ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Vereinfacht gesagt schützt dieses Recht Ihre (personenbezogenen Daten), denn nur Sie sollen grundsätzlich bestimmten dürfen, wer, welche Daten von Ihnen verarbeiten darf. Dieses Recht wird insbesondere durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschützt.


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Bei Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts stehen Ihnen grundsätzlich Unterlassungs-, Beseitigungs- und Löschungsansprüche gegen den Schädiger zu. Daneben kommen Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld in Frage. Möglicherweise steht Ihnen auch ein Gegendarstellungsanspruch zu.

Ob ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht vorliegt hängt sehr vom Einzelfall ab. Gerne prüfen wir Ihr Anliegen und zeigen Ihnen die möglichen rechtlichen Maßnahmen auf.

2. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Schutz Ihres Persönlichkeitsrechts
  • Vorgehen gegen unrechtmäßige Kritik/Bewertungen/Kommentare
  • Rechtedurchsetzung (Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, etc.) bei Beleidigungen, Eingriffen in Privat- bzw. Intimsphäre oder ähnlichen Rechtsverletzungen.
  • Geltendmachung von Ansprüchen bei Eingriffen in Persönlichkeitsrecht über online Medien (WhatsApp, Facebook, etc.)
  • Durchsetzung der Betroffenenrechte nach der DSGVO
  • Gerichtliche und außergerichtliche Konfliktlösung
  • Geltendmachung von Ansprüchen bei rechtswidrigen Werbe-Mails

 

3. Beispiele aus der Rechtsprechung:

BGH: Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende
Urteil v. 13.10.2015, A z. VI ZR 271/ 14

BGH: Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
Urteil v. 28.07.2015, A z. VI ZR 340/ 14

BGH: Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern
Urteil v. 10.07.2015, A z. V ZR 206/ 14

LG Köln: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von WhatsApp- und Facebook-Nachrichten
Urteil v. 10.06.2015, A z. 28 O 547/ 14

BVerfG: Bezeichnung als „durchgeknallte Frau“ kann ehrverletzend sein
Beschluss v. 11.12.2013, A z. 1 BvR 194/ 13

LG Berlin: Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Sendung Frauentausch
Urteil v. 26.07.2012, A z. 27 O 14/ 12

LG Berlin: Geldentschädigung für ehrverletzenden Twitter-Kommentar
Urteil v. 15.01.2019, A z. 27 O 265/18

LG Memmingen: 1.500,- EUR Schmerzensgeld bei Cyber-Mobbing unter Kindern
Urteil v. 03.02.2015, A z. 21 O 1761/ 13

OLG Oldenburg: Geldentschädigung bei Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet
Urteil v. 06.04.2018, A z. 13 U 70/ 17.